Trotz größter Sorgfalt sind Fehler bei den im Internet veröffentlichten Satzungen und Verordnungen nicht ausgeschlossen. Daher gilt immer, die Satzung oder Verordnung in der im Rathaus einsehbaren Form.
Es können keine Rechtsansprüche aufgrund der auf der Internetseiten der Gemeinde Holzheim veröffentlichten Satzungen und Verordnungen geltend gemacht werden.