Amtliche Bekanntmachungen

Die Online Bekanntmachung erfolgt ergänzend zu den üblichen Bekanntmachungen an den Amtstafeln. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Online-Bekanntmachungen keine Vollständigkeit garantiert wird. Sämtliche Bekanntmachungen, insbesondere die von anderen Behörden, werden weiterhin an den entsprechenden amtlichen Amts- bzw. Ortsstafeln ortsüblich bekannt gemacht.

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes
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