SolarEnergie

Anlass zur Aufstellung der verschiedenen Bebauungspläne gibt die konkrete Nachfrage von Firmen, Investoren und Privatpersonen nach Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung.

Die Gemeinde bearbeitet und prüft jede Anfrage gemäß ihrem Kriterienkatalog (siehe auch Richtlinie für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen) vor der Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens.

Ziele der Planung sind

  • eine geordnete, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Plangenehmigung für die Photovoltaikanlage zu erreichen;
  • durch grünordnerische Maßnahmen dem Landschaftsbild Rechnung zu tragen;
  • einen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft zu erreichen;
  • die Umweltauswirkungen (Umweltbericht) zu beschreiben;

Gemarkung Holzheim

Gemarkung Pessenburgheim

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Planzeichnung

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Begründung

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Relevanzprüfung

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