Laufende Bauleitplanverfahren

Die Bauleitplanung ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Das Baugesetzbuch unterscheidet hier zwischen dem vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und dem verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan).

Bis zur Wirksamkeit bzw. Rechtskraft eines Bauleitplans muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchlaufen werden, welches regelmäßig mit einem sogenannten Aufstellungsbeschluss angestoßen wird. Hierauf folgen in der Regel zwei Beteiligungsschritte, bei denen die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert werden und sich hierzu äußern können. Wesentlicher Bestandteil eines Bauleitplanverfahrens ist die Abwägung der im Rahmen der Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den akutell laufenden Bauleitplanverfahren:

Öffentliche Auslegung gem. §§3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB

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Planzeichnung

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Begründung

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Relevanzprüfung

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Öffentliche Auslegung gem. §§3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB

Öffentliche Auslegung gem. §§3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB

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Öffentliche Auslegung gem. §§3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB

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